Ausschreibung und Teilnahmebedingungen (AGB) - Five Mountains 2023 - Stand 29.11.2022
- 1. Beschreibung der Veranstaltung
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Five Mountains ist eine touristische Individual-Veranstaltung, ausgeschrieben für alle Allradfahrzeuge, die mindestens die Bodenfreiheit eines Geländefahrzeugs haben. Also auch höher gelegte Allradsprinter, Vans und Reisemobile. Für reine SUV ist die Streckenführung eher nicht geeignet.
Die Tour ist eine Mischung aus Reise und Festival, wobei alle Aktivitäten freiwillig sind. Gefahren wird nach Karte, Roadbook und GPS - mit eigener Zeitplanung und Geschwindigkeit. Es findet kein Wettbewerb auf Geschwindigkeit statt. Five Mountains ist keine Pauschalreise im Sinne des Reiserechts, sondern eine individuell organisierte Reise-orientierte Freizeitveranstaltung.
Corona-Zusatz: Für uns als geschlossene Veranstaltung ist die Durchführung nicht abhängig von etwaigen (partiellen) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, insofern diese nicht eine direkte Gefahr (Krieg, Terror, Naturkatastrophen etc) für uns bedeuten..
- 2. Termin, Dauer und Streckenlänge
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Start ist am Abend des 2. Oktober 2023 im Fährhafen von Ancona, Italien.
Die Veranstaltung dauert 8 Tage (zzgl. Fährüberfahrt).
Die Gesamtstrecke (ohne An- und Rückfahrt) beträgt ca. 1.500 km und besteht aus einer Kombination aus Offroad-Abschnitten und Straßenverbindung dazwischen.
- 3. Teilnehmer
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Teilnehmen kann jeder, der einen gültigen Reisepass / Ausweis und Führerschein (gilt nur für den Fahrer) besitzt . Jeder PKW sollte mit zwei Personen besetzt werden, es kann aber auch alleine gefahren werden. Eine Minderung der Teilnahmegebühr erfolgt dadurch nicht. Für die Teilnahme sind die Impfvorgaben der zu befahrenden Länder zum Startzeitpunkt obligatorisch - insofern überhaupt zutreffend.
- 4. Fahrzeugvorschriften
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Teilnehmen können: SideBySide, PKW und kleine LKW bzw. "Sprinter" bis 5 t Gesamtgewicht. Motorräder, Quad/ATV oder größere LKW sind nicht zulässig. Ausnahmen nur per Rücksprache.
Zugelassen von diesen Kategorien sind alle Fahrzeuge, die den Vorschriften des Landes entsprechen, in dem sie zugelassen sind. Das Fahrzeug muss für den Zeitraum der Veranstaltung über eine gültige Straßenzulassung und Versicherung (inkl. "grüner" Karte für Italien, Griechenland, Albanien) verfügen. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, auf die korrekte Zulassung und Versicherung zu achten. Eine Haftung durch den Veranstalter wird ausgeschlossen.
Hinweis: Die Fahrzeuge benötigen keine besondere Bereifung, Lift, Winde oder Schnorchel. Aber es sollten Geländefahrzeuge mit Allradantrieb und sinnvoller Bodenfreiheit sein. Große Reisemobile haben oft Überhänge, die nicht kompatibel mit den Strecken sind. Bitte fragt uns im Zweifelsfall vorher mit Foto des Fahrzeugs. Reine SUVs (beispielsweise BMW X5) sind für die Tour nicht geeignet, es sei denn, es wurden Bodenfreiheit und geeignetere Bereifung nachgerüstet.
Generell nimmt jeder Teilnehmer in Kauf, dass Offroad-Fahren auch mal Kratzer bedeuten kann. Unser Hobby fordert seinen Tribut, wenn wir durch Wälder oder engere Wege fahren.
- 5. Anbringung von Aufklebern und Startnummern
- Der Veranstalter stellt Aufkleber mit Logos und Startnummern zur Verfügung. Die Verwendung der großen Aufkleber ist freiwillig, die kleinen Startnummern- und Frontscheibenaufkleber sind jedoch Pflicht. Dies ist notwendig, um die Teams identifizieren zu können und sie als Teilnehmer der Veranstaltung auszuweisen, in Camps oder Strecken, die exklusiv für Five Mountains zur Verfügung stehen.
- 6. Pflicht-Ausrüstung und empfohlenes Gepäck
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Im Fahrzeug mitzuführen sind: Offroad-Navigationssystem, Wagenheber, Ersatzrad (mindestens ein vollwertiges Rad), Radmutternschlüssel, Verbandskasten, Mobiltelefon mit Ladegerät und im Roaming (Telefon+SMS) aktiver SIM-Karte, Trinkwasser, warme Decke / Schlafsack, Feuerzeug, kleine Axt, warme Kleidung.
Wir empfehlen zusätzlich: Zelt / Dachzelt mit Matratze (für die Außenübernachtungen), mobile Küche, Kaffee, Campingstühle, GPS/Navigationssystem, Zusatzscheinwerfer (falls man mal ungeplant in die Dunkelheit fährt).
- 7. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
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Die Teilnehmer achten darauf, die Strecke ohne Verunreinigungen zu verlassen. Nach dem Camping ist jeglicher Müll fachgerecht zu entsorgen. Feuerstellen müssen sicher abgelöscht sein. Ausgelaufenes Öl soll bestmöglich aufgenommen und entsorgt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei vorsätzlichen schweren Zuwiderhandlungen, von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
Wir möchten die Natur und Sauberkeit unserer Gastgeberländer respektieren. Dazu gehört auch, nur freigegebene Strecken zu befahren und keine wilde Natur zu zerstören.
- 8. Leistungen
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Die Teilnahmegebühr beträgt 1.980 €.
Im Startpreis inbegriffen sind:
- Die Teilnahme für zwei Personen in einem Fahrzeug
- Die Autofähre mit Kabine für zwei Personen und ein Fahrzeug bis 6m Länge und 4m Höhe
- Alle Hotelübernachtungen mit Frühstück
- Alle organisierten Außencamps
- Miete für den Satellitentracker mit Notruffunktion und Livetracking
- Ausgabe von Roadbook, Tracks, Stickern und umfangreichen Informationen
- Medizinische Erstversorgung durch eigene Ärzte / Paramediziner
- Technische Ersthilfe und Bergung durch eigenes Technikerteam
- Bergeservice / Fahrzeugtransport zur nächsten Stadt, Vermittlung von Werkstätten
- Teilnahme an den Gewinnspielen / Challenges
- Telefonsupport durch EventControl bei Fragen oder Problemen
- PMR Handfunkgerät (inkl. Ladesystem) für die Kommunikation in der eigenen Fahrgruppe
Good Spirit
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um ein Offroad-Outdoor-Abenteuer handelt und keinen Katalog-Urlaub mit "Pool-Liegen-Garantie". Daher sind die Leistungen nur im Umfang des Vorhandenseins zugesagt, nicht jedoch spezielle Merkmale, wie beispielsweise Swimmingpool, Minibar, Zustand des Zimmers (insofern akzeptabel) oder getrennte Betten. Es kann auch sein, dass in den Außencamps das Warmwasser zur Neige geht. Wir reisen durch Länder innerhalb und außerhalb der EU, da kann es vorkommen, dass es sprichwörtlich auch mal abenteuerliche Momente gibt - auch in Hotels. Das gehört zum Erlebnis dazu und sollte als Quelle für Geschichten dienen und nicht als Anlass zum Ärgernis. Wir tun dennoch alles dafür, euch diese Aufenthalte so luxuriös und süß wie nur möglich zu gestalten. Getreu unserem Motto: "Wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten".
- 9. Zahlungen, Rücktritt und Verschiebung
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Die Teilnahmegebühr ist fällig in drei Raten:
- Die erste Rate in Höhe von 25% ist bis 10 Tage nach der Anmeldung fällig.
- Die zweite Rate in Höhe von 50% ist fällig am 01.06.2023
- Der Rest (25%) ist fällig am 01.08.2023
Bei einem Rücktritt durch den Teilnehmer, wird wie folgt zurückerstattet:
- Bis 14 Tage nach dem Eingang der ersten Zahlung: 100%
- Bis zum 01.06.2023: 75%
- Bis zum 01.08.2023: 50%
- Bis zum 01.09.2023: 25%
- Nach dem 01.09.2023 erfolgt keine Rückerstattung mehr.
Die Prozente sind bezogen auf die volle Startgebühr. Natürlich wird maximal der bis dahin angezahlte Betrag erstattet. Bei Umschreibung / Neuvergabe des Startplatzes, werden 100% des angezahlten Betrages zurück erstattet. Sollten wir (aus welchem Grund auch immer) die Anmeldung ablehnen, erstatten wir natürlich umgehend die Anzahlung zurück.
Verschiebung der Veranstaltung
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass im Oktober 2023 gar keine sinnvolle Durchführung möglich ist (u.a. aufgrund höherer Gewalt), wird die Veranstaltung um ein Jahr nach 2024 verschoben. Eine direkte Rückzahlung der bis dahin angefallenen Startgebühr schließen wir (außer bei nachweisbaren privaten Härtefällen) aus. Die Anmeldungen und Anzahlungen behalten 1:1 ihre Gültigkeit, es geht nichts verloren. Dieser Zusatz ist leider notwendig und wir danken für das Verständnis. Eine generelle Absage von Five Mountains unsererseits, ist keine Option.
- 10. Persönlichkeitsrechte / Recht am eigenen Bild
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Mit der Anmeldung geben alle Teilnehmer ihr ausdrückliches Einverständnis, dass sowohl der Veranstalter als auch beteiligte Dritte (Sponsoren, Presse) alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung produzierten Bild-, Ton- und Filmmaterialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in Medien sowohl zu redaktionellen als auch zu Werbezwecken im Zusammenhang mit der Veranstaltung nutzen dürfen. (Standardklausel, damit wir euch fotografieren dürfen).
Für Berichterstattung in Wort, Bild und Ton seitens Dritter (externe Medien, Fotografen etc.) übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
- 11. Verkehrsregeln
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Alle Teilnehmer verpflichten sich, während der gesamten Veranstaltung die geltenden Strassen-Verkehrsvorschriften der jeweiligen Länder einzuhalten. Wir informieren über Besonderheiten in der Infomappe, die jeder vor dem Start bekommt.
- 12. Navigation und Streckencharakter
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Navigiert wird nach Roadbook, Track und Karte. Wir stellen im Vorfeld die Tracks zur Verfügung, das Roadbook gibt es beim Start-Checkin zur Veranstaltung. Wer kein eigenes GPS Gerät besitzt (auch Tablets oder Mobilelefone können das per App perfekt), kann im Teilnehmerbereich ein fertig eingerichtetes 8" Tablet mit Scheibenhalter und KFZ Stromversorgung erwerben, das wir im Vorfeld bereits zusenden.
Die Strecke setzt sich zusammen aus Offroad-Abschnitten, die nach Roadbook gefahren werden und Verbindungsabschnitten, die nach Karte und eigener Routenwahl absolviert werden können. Jeder Offroad-Abschnitt wird im Roadbook einzeln charakterisiert und kann bei Bedarf (z.B. technische Probleme, Zeitnot, keine Lust) auch ausgelassen werden. Wir listen Tankstellen und Einkaufsmöglichkeiten, sowie Hinweise auf den Zeitbedarf für einzelne Streckenabschnitte. Wir
Wir haben häufiger mehrere Streckenvarianten zur Auswahl, die sich beispielsweise im Bereich der Schwierigkeit unterscheiden und so für verschiedene Fahrzeugkategorien optimiert wurden. Ebenso gibt es immer wieder extra Streckenabschnitte für schnelle Teams, die gerne noch mehr fahren wollen.
- 13. Bordkarte
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Im Rahmen der freiwilligen Schnitzel-Schatz-Jagd gibt es eine Bordkarte. Wer diese verliert, hat den Zonk und kann nicht mehr gewinnen. Auf der Karte vermerken die Crew oder ihr einzelne Punkte oder Hinweise. Genauer werden wir hier nicht...Das bleibt bis zum Start ein Geheimnis. :-)
- 14. Unsportliches Verhalten
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Teilnehmer, die sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, Teams, Zuschauern, Passanten und/oder dem Organisationsteam unsportlich / ungebührlich verhalten, werden nach dem Ermessen des Veranstalters gerügt. In groben Fällen kann ein Ausschluss aus der Veranstaltung verhängt werden.
- 15. Sprache
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Die offizielle Sprache der Veranstaltung ist Deutsch. Bei Bedarf werden Informationen auf Besprechungen etc. auch in Englisch kommuniziert. Sollten wir mehrere Teams aus anderssprachigen Ländern haben, versuchen wir natürlich ein Dolmetsching zu improvisieren. Alle Unterlagen sind auf Deutsch gehalten.
- 16. Haftung
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Haftung der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug / Ausrüstung, die durch Fehler geschehen, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen.
Haftungsbeschränkung des Veranstalters / Verzichtserklärung
Jeder Teilnehmer (Team) erklärt mit der Anmeldung zur Veranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, Mitglieder der Organisation sowie andere natürliche oder juristische Personen, die mit der Organisation und / oder der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Dies gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug.
Sind Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des teilnehmenden Fahrzeugs, erklären diese mit Anmeldung, dass sich der Eigentümer mit der Teilnahme seines Fahrzeugs einverstanden erklärt. Dafür muss eine schriftliche Genehmigung des Fahrzeughalters vorliegen. Fehlt diese Genehmigung, wird eine Erlaubnis zum Start verweigert.
Den vollständigen Haftungsausschluss findet man im Teilnehmerbereich ab August 2023.
- 17. Abbruch der Veranstaltung
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Bei Abbruch der Veranstaltung oder Modifikation des Ablaufplanes / der Strecke / des Zeitraums, aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder ähnlichen Faktoren, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Startgebühr oder auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden.
Stand 29.11.2022