Ausschreibung und Teilnahmebedingungen (AGB) - Five Mountains 2025 - Stand 08.11.2023

1. Beschreibung der Veranstaltung
FIVE MOUNTAINS ist eine touristische Individual-Veranstaltung, ausgeschrieben für alle Allradfahrzeuge mit vier Rädern bis 4 t, die mindestens die Bodenfreiheit eines Serien-Geländewagens haben. Dazu zählen auch höher gelegte Allradsprinter und entsprechend konzipierte Reisemobile. Für reine (unmodifizierte) SUV oder Fahrzeuge mit nur aufgesetzten, übergroßen Kabinen ist die Streckenführung eher nicht geeignet, da Schäden am Fahrzeug bzw. der Kabine unvermeidbar wären und ein nicht kalkulierbares Risiko für die gesamte Support-Logistik darstellen. Die Teilnahme mit Motorrad, Quad, ATV, Side-by-Side oder LKW ist ebenfalls nicht möglich. Wenn du unsicher bist - frag uns einfach vorher.
Die Mitnahme eines "Offroad-Anhängers" ist möglich. Wir möchten aber aus gegebenem Anlass kurz definieren, was "wir" darunter verstehen: Ein kurzer Anhänger mit einer Achse. Maximal 3,00m lang (inkl. Deichsel) und maximal 750 kg schwer. Gute Bereifung und rüttelfest. Keine rollenden Wohnwagen bitte! Das wird nicht klappen.
Die Veranstaltung ist eine Offroad-Tour. Gefahren wird nach Karte, Trackbook/Tracks und GPS - mit eigener Zeitplanung und Geschwindigkeit. Es findet kein Wettbewerb auf Zeit statt. FIVE MOUNTAINS ist keine Pauschalreise im Sinne des Reiserechts, sondern eine individuell organisierte Reise-orientierte Freizeitveranstaltung.
2. Termin, Dauer und Streckenlänge
Start ist der 22.09.2025 im Hotel Hills Sarajevo, Bosnien. Dies ist der Anreisetag mit Check-IN zur Veranstaltung. Abendessen inklusive, danach Briefing.
Die Veranstaltung dauert 10 Tage.
Die Gesamtstrecke (ohne An- und Rückfahrt) beträgt ca. 1.400 km und besteht aus einer Kombination aus Offroad-Abschnitten und Straßenverbindung dazwischen.
Unser Ziel ist die Region Ioannina / Igoumenitsa in Griechenland am Abend des 2. Oktober 2025. Beginn der Abreise am Morgen des 3. Oktober, nach der Zieplarty.
3. Teilnehmer
Teilnehmen kann jeder, der einen gültigen Reisepass / Ausweis und Führerschein (gilt nur für den Fahrer) besitzt . Jeder PKW sollte mit zwei Personen besetzt werden, es kann aber auch alleine gefahren werden. Eine Minderung der Teilnahmegebühr erfolgt dadurch nicht. Für die Teilnahme sind die Einreisevorgaben der zu befahrenden Länder zum Startzeitpunkt obligatorisch.
4. Fahrzeugvorschriften
Teilnehmen können: SideBySide, PKW und kleine LKW bzw. "Sprinter" bis 4 t Gesamtgewicht. Motorräder, Quad/ATV oder größere LKW sind nicht zulässig. Ausnahmen nur per Rücksprache.
Zugelassen von diesen Kategorien sind alle Fahrzeuge, die den Vorschriften des Landes entsprechen, in dem sie zugelassen sind. Das Fahrzeug muss für den Zeitraum der Veranstaltung über eine gültige Straßenzulassung und Versicherung (inkl. "grüner" Karte) verfügen. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, auf die korrekte Zulassung und Versicherung zu achten. Eine Haftung durch den Veranstalter wird ausgeschlossen.
Hinweis: Die Fahrzeuge benötigen keine besondere Bereifung, Lift, Winde oder Schnorchel. Aber es sollten Geländefahrzeuge mit Allradantrieb und sinnvoller Bodenfreiheit sein. Große Reisemobile haben oft Überhänge, die nicht kompatibel mit den Strecken sind. Bitte fragt uns im Zweifelsfall vorher mit Foto des Fahrzeugs. Reine SUVs (beispielsweise BMW X5) sind für die Tour nicht geeignet, es sei denn, es wurden Bodenfreiheit und geeignetere Bereifung nachgerüstet.
Generell nimmt jeder Teilnehmer in Kauf, dass Offroad-Fahren auch mal Kratzer bedeuten kann. Unser Hobby fordert seinen Tribut, wenn wir durch Wälder oder engere Wege fahren.
5. Anbringung von Aufklebern und Startnummern
Der Veranstalter stellt Aufkleber mit Logos und Startnummern zur Verfügung. Die Verwendung der großen Aufkleber ist freiwillig, die kleinen Startnummern- und Frontscheibenaufkleber sind jedoch Pflicht. Dies ist notwendig, um die Teams identifizieren zu können und sie als Teilnehmer der Veranstaltung auszuweisen, in Camps oder Strecken, die exklusiv für Five Mountains zur Verfügung stehen.
6. Pflicht-Ausrüstung und empfohlenes Gepäck
Im Fahrzeug mitzuführen sind: Offroad-Navigationssystem, Wagenheber, Ersatzrad (mindestens ein vollwertiges Rad), Radmutternschlüssel, Verbandskasten, Mobiltelefon mit Ladegerät und im Roaming (Telefon+SMS) aktiver SIM-Karte, Trinkwasser, warme Decke / Schlafsack, Feuerzeug, kleine Axt, warme Kleidung.
Wir empfehlen zusätzlich: Zelt / Dachzelt mit Matratze (für die Außenübernachtungen), mobile Küche, Kaffee, Campingstühle, GPS/Navigationssystem, Zusatzscheinwerfer (falls man mal ungeplant in die Dunkelheit fährt).
7. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Die Teilnehmer achten darauf, die Strecke ohne Verunreinigungen zu verlassen. Nach dem Camping ist jeglicher Müll fachgerecht zu entsorgen. Feuerstellen müssen sicher abgelöscht sein. Ausgelaufenes Öl soll bestmöglich aufgenommen und entsorgt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei vorsätzlichen schweren Zuwiderhandlungen, von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.
Wir möchten die Natur und Sauberkeit unserer Gastgeberländer respektieren. Dazu gehört auch, nur freigegebene Strecken zu befahren und keine wilde Natur zu zerstören.
8. Leistungen
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.990 €.
Im Startpreis inbegriffen sind:
  • Die Teilnahme für zwei Personen in einem Fahrzeug
  • Alle drei Hotelübernachtungen mit Frühstück
  • Alle organisierten Außencamps
  • Miete für den Satellitentracker mit Notruffunktion und Livetracking
  • Ausgabe von Roadbook, Tracks, Stickern und umfangreichen Informationen
  • Medizinische Erstversorgung durch eigene Ärzte / Paramediziner / Ersthelfer
  • Technische Ersthilfe und Bergung durch eigenes Technikerteam
  • Bergeservice / Fahrzeugtransport zur nächsten Stadt, Vermittlung von Werkstätten
  • Teilnahme an den Gewinnspielen / Challenges
  • Telefonsupport durch EventControl bei Fragen oder Problemen
  • PMR Handfunkgerät (inkl. Ladesystem) für die Kommunikation in der eigenen Fahrgruppe
  • Good Spirit
    Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um ein Offroad-Outdoor-Abenteuer handelt und keinen Katalog-Urlaub mit "Pool-Liegen-Garantie". Daher sind die Leistungen nur im Umfang des Vorhandenseins zugesagt, nicht jedoch spezielle Merkmale, wie beispielsweise Swimmingpool, Minibar, Zustand des Zimmers (insofern akzeptabel) oder getrennte Betten. Es kann auch sein, dass in den Außencamps das Warmwasser zur Neige geht. Wir reisen durch Länder innerhalb und außerhalb der EU, da kann es vorkommen, dass es sprichwörtlich auch mal abenteuerliche Momente gibt - auch in Hotels. Das gehört zum Erlebnis dazu und sollte als Quelle für Geschichten dienen und nicht als Anlass zum Ärgernis. Wir tun dennoch alles dafür, euch diese Aufenthalte so luxuriös und süß wie nur möglich zu gestalten. Getreu unserem Motto: "Wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten".
    9. Zahlungen, Rücktritt und Verschiebung / Absage
    Die Teilnahmegebühr ist fällig in zwei Raten (bis zum 1. Juni 2025):
  • Die erste Rate in Höhe von 30% ist bis 14 Tage nach der Anmeldung fällig.
  • Der Rest (70%) ist fällig am 01.06.2025
  • Bei einer Anmeldung nach dem 01.06.2025 ist sofort die komplette Teilnahmegebühr fällig.
  • Bei einem Rücktritt durch den Teilnehmer, wird wie folgt zurückerstattet:
  • Bis 14 Tage nach Eingang der Anzahlung: 100% (generelle Widerrufsfrist)
  • Bis zum 22.03.2025: 70% (wir behalten 30% der Gesamtsumme ein)
  • Bis zum 22.06.2025: 40% (wir behalten 60% der Gesamtsumme ein)
  • Bis zum 22.08.2025: 20% (wir behalten 80% der Gesamtsumme ein)
  • Ab dem 23.08.2025: Keine Rückzahlung mehr (wir behalten 100% der Gesamtsumme ein)
  • Die Prozente sind bezogen auf die volle Startgebühr = Gesamtsumme. Natürlich wird maximal der bis dahin angezahlte Betrag erstattet. Sollten wir (aus welchem Grund auch immer) die Anmeldung ablehnen, erstatten wir natürlich umgehend die Anzahlung zurück.
    Absage der Veranstaltung
    Bei einer Absage der Veranstaltung, die nicht durch höhere Gewalt bedingt ist, werden alle Anzahlungen zurück gezahlt oder wahlweise auf einen späteren Termin umgebucht. Die Auswahl liegt beim Teilnehmer. Für den Fall der kurzfristigen Absage (unter 31 Tage vor dem geplanten Starttermin) durch höhere Gewalt (beispielsweise Grenzschließung, Krieg, Unwetter, Terror etc.), wird die Veranstaltung verschoben und wir schlagen Ersatztermine vor. Einer davon im Folgejahr zur gleichen Zeit. Dann erfolgt keine Rückzahlung des Nenngeldes und das Guthaben wird zu 100% in die Ersatzveranstaltung /-termin umgebucht.
    10. Persönlichkeitsrechte / Recht am eigenen Bild
    Mit der Anmeldung geben alle Teilnehmer ihr ausdrückliches Einverständnis, dass sowohl der Veranstalter als auch beteiligte Dritte (Sponsoren, Presse) alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung produzierten Bild-, Ton- und Filmmaterialien zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt in Medien sowohl zu redaktionellen als auch zu Werbezwecken im Zusammenhang mit der Veranstaltung nutzen dürfen. (Standardklausel, damit wir euch fotografieren dürfen).
    Für Berichterstattung in Wort, Bild und Ton seitens Dritter (externe Medien, Fotografen etc.) übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
    11. Verkehrsregeln
    Alle Teilnehmer verpflichten sich, während der gesamten Veranstaltung die geltenden Strassen-Verkehrsvorschriften der jeweiligen Länder einzuhalten. Wir informieren über Besonderheiten in der Infomappe, die jeder vor dem Start bekommt.
    12. Navigation und Streckencharakter
    Navigiert wird nach Roadbook, Track und Karte. Wir stellen im Vorfeld die Tracks zur Verfügung, das Roadbook gibt es beim Start-Checkin zur Veranstaltung. Wer kein eigenes GPS Gerät besitzt (auch Tablets oder Mobilelefone können das per App perfekt), kann im Teilnehmerbereich ein fertig eingerichtetes 8" Tablet mit Scheibenhalter und KFZ Stromversorgung erwerben, das wir im Vorfeld bereits zusenden.
    Die Strecke setzt sich zusammen aus Offroad-Abschnitten, die nach Roadbook gefahren werden und Verbindungsabschnitten, die nach Karte und eigener Routenwahl absolviert werden können. Jeder Offroad-Abschnitt wird im Roadbook einzeln charakterisiert und kann bei Bedarf (z.B. technische Probleme, Zeitnot, keine Lust) auch ausgelassen werden. Wir listen Tankstellen und Einkaufsmöglichkeiten, sowie Hinweise auf den Zeitbedarf für einzelne Streckenabschnitte. Wir
    Wir haben häufiger mehrere Streckenvarianten zur Auswahl, die sich beispielsweise im Bereich der Schwierigkeit unterscheiden und so für verschiedene Fahrzeugkategorien optimiert wurden. Ebenso gibt es immer wieder extra Streckenabschnitte für schnelle Teams, die gerne noch mehr fahren wollen.
    13. Bordkarte
    Im Rahmen der freiwilligen Schnitzel-Schatz-Jagd gibt es eine Bordkarte. Wer diese verliert, hat den Zonk und kann nicht mehr gewinnen. Auf der Karte vermerken die Crew oder ihr einzelne Punkte oder Hinweise. Genauer werden wir hier nicht...Das bleibt bis zum Start ein Geheimnis. :-)
    14. Unsportliches Verhalten
    Teilnehmer, die sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, Teams, Zuschauern, Passanten und/oder dem Organisationsteam unsportlich / ungebührlich verhalten, werden nach dem Ermessen des Veranstalters gerügt. In groben Fällen kann ein Ausschluss aus der Veranstaltung verhängt werden.
    15. Sprache
    Die offizielle Sprache der Veranstaltung ist Deutsch. Bei Bedarf werden Informationen auf Besprechungen etc. auch in Englisch kommuniziert. Sollten wir mehrere Teams aus anderssprachigen Ländern haben, versuchen wir natürlich ein Dolmetsching zu improvisieren. Alle Unterlagen sind auf Deutsch gehalten.
    16. Haftung
    Haftung der Teilnehmer
    Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug / Ausrüstung, die durch Fehler geschehen, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen.
    Haftungsbeschränkung des Veranstalters / Verzichtserklärung
    Jeder Teilnehmer (Team) erklärt mit der Anmeldung zur Veranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, Mitglieder der Organisation sowie andere natürliche oder juristische Personen, die mit der Organisation und / oder der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Dies gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug.
    Sind Fahrer oder Beifahrer nicht Eigentümer des teilnehmenden Fahrzeugs, erklären diese mit Anmeldung, dass sich der Eigentümer mit der Teilnahme seines Fahrzeugs einverstanden erklärt. Dafür muss eine schriftliche Genehmigung des Fahrzeughalters vorliegen. Fehlt diese Genehmigung, wird eine Erlaubnis zum Start verweigert.
    Den vollständigen Haftungsausschluss findet man im Teilnehmerbereich ab Ende Juli 2025.
    17. Abbruch der Veranstaltung
    Bei Abbruch der Veranstaltung oder Modifikation des Ablaufplanes / der Strecke / des Zeitraums, aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken oder ähnlichen Faktoren, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Startgebühr oder auf Erstattung sonstiger etwaiger Schäden.